Verbotszeichen im Sinne der ASR 1.3 sind Sicherheitszeichen. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen nach §3 der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit Ziffer 1.3 sind dann einzusetzen, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.bla bal normen