Laser- und Strahlenschutz
Gemäß DIN 25430 sind Räume, Behälter, Anlagen und Geräte, in denen sich radioaktive Stoffe befinden, zu kennzeichnen, sobald die zugrundeliegende Grenzwerte überschritten werden. Auch Transporte, die mit strahlenden Materialien bestückt sind ebenso gemäß Strahlenschutzverordnung zu beschildern wie Sperr- und Kontrollbereiche. Röntgenräume sind gemäß §19 Röntgenverordnung während der Einschaltzeit des Röntgengerätes mit dem Hinweis " Kein Zutritt – Röntgen" zu versehen. Printkatalog S. 92-93