Betreten des Grundstücks verboten! Aluminium gelb geprägt | b2b-schilder

Betreten des Grundstücks verboten

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Kennzeichnung für Privatwege und Grundstücke | Grundbesitz wird in Deutschland im Grundbuch eingetragen. Gemäß Hausrecht kann der Eigentümer das Betreten oder Befahren seines Grundstückes oder Privatweges verbieten sowie auf (un-) erwünschtes Verhalten hinweisen. Mit einer eindeutigen Kennzeichnung Ihres Betriebs- oder Privatgeländes weisen Sie auf Schadens- oder Unfallgefahren hin und sichern sich rechtlich ab.

wetterbeständiges Prägeschild | Aluminium ist aufgrund seiner Witterungsbeständigkeit hervorragend für den Außeneinsatz geeignet. Geprägte Aluminiumschilder sind darüber hinaus durch die Einbrennlackierung besonders kratzfest und über viele Jahre UV-beständig. Rand und Schrift sind erhaben und auch ohne Farbauftrag ein Leben lang lesbar. Beide Ausfürungen haben zur Vermeidung von Verletzungen abgerundete Ecken.

Farben und Darstellung | Farben werden auf jedem Monitor etwas anders dargestellt. Farbabweichungen zwischen der Bildschirmdarstellung und dem Originalprodukt sind darüberhinaus produktionsbedingt möglich. Das Schriftbild kann insbesondere bei geprägten Schildern von der obigen Bilddarstellung abweichen.