
Norm: DIN 25430 WS 111
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Das Schild Kontrollbereich Vorsicht Strahlung kennzeichnet einen Kontrollbereich, der von Strahlung betroffen ist. Ein Kontrollbereich wird dadurch definiert, dass eine effektive Dosis von 6 Millisievert pro Kalenderjahr nicht überschritten wird, sowie 45 Millisievert für die Augenlinse und 150 Millisievert für Haut, Hände, Unterarme, Füße, Knöchel (§36 StrlSchV). Da für Personen eine erhebliche gesundheitliche Gefahr von Strahlung ausgeht, ist es verpflichtend, Kontrollbereiche zu kennzeichnen.
Technische Daten