Allgemeines Gebotszeichen
Gebotsschild | Gebotszeichen nach
Norm: DIN EN ISO 7010 M001
Vorschrift: ASR A1.3 M001
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Bitte beachten: alle Größen sind ca.-Maße und aufgrund der Bildschirmdarstellung sind Farbabweichungen möglich.
Gerade an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, sollte immer ein entsprechendes Gebotsschild angebracht sein. So werden Mitarbeiter oder auch Besucher eines Unternehmens darauf hingewiesen, die erforderliche Schutzausrüstung anlegen oder sonstige Schutzmaßnahmen treffen.
Gebotsschild: Allgemeines Gebotzeichen
Ein Gebotszeichen erhöht die Aufmerksamkeit an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Mit dem Gebotsschild Allgemeines Gebotszeichen kommt der Arbeitgeber seiner Sorgsamkeitspflicht nach, indem er die Mitarbeiter auf Maßnahmen zur Unfallverhütung hinweist. Verwendung nur mit Zusatzzeichen, das Aussage über das Gebot macht.
Technische Daten
- Art der Darstellung:
- Symbol
- Norm:
- DIN EN ISO 7010
- Vorschrift:
- ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)