Auffanggurt anlegen!
Gebotsschild | Gebotszeichen nach
Norm: DIN EN ISO 7010 M018
Vorschrift: ASR A1.3 M018
-
*Lieferzeit ab Zahlungseingang innerhalb Deutschlands.
-
Bitte beachten: alle Größen sind ca.-Maße und aufgrund der Bildschirmdarstellung sind Farbabweichungen möglich.
Gerade an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, sollte immer ein entsprechendes Gebotsschild angebracht sein. So werden Mitarbeiter oder auch Besucher eines Unternehmens darauf hingewiesen, die erforderliche Schutzausrüstung anlegen oder sonstige Schutzmaßnahmen treffen.
Gebotsschild: Auffanggurt anlegen!
Bei Tätigkeiten mit potentieller Absturzgefahr ist es lebenswichtig, einen Auffanggurt zu benutzen, da das Tragen eines Sicherheitsgurts das unkontrollierte Stürzen im Gefahrenfall verhindert. Dadurch können nicht nur eine Vielzahl von Verletzungen vermieden werden, sondern das Tragen eines Auffanggurtes sorgt zudem für eine ungestörte Blutzirkulation sowie eine stabile Arbeitsposition. Zudem ist das Anbringen des Gebotsschilds Auffanggurt benutzen ratsam, da das Tragen eines Sicherheitsgurtes bei Tätigkeiten mit Absturzgefahr gesetzlich vorgeschrieben ist.
Technische Daten
- Art der Darstellung:
- Symbol
- Norm:
- DIN EN ISO 7010
- Vorschrift:
- ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)
- Sicherheitskennzeichnung ohne Staffelpreis
- Gebotszeichen