Augenschutz benutzen

21.A7005
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Gebotsschild | Gebotszeichen nach

Norm: DIN EN ISO 7010 M004
Vorschrift: ASR A1.3 M004

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Gerade an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, sollte immer ein entsprechendes Gebotsschild angebracht sein. So werden Mitarbeiter oder auch Besucher eines Unternehmens darauf hingewiesen, die erforderliche Schutzausrüstung anzulegen oder sonstige Schutzmaßnahmen zu treffen.

Gebotsschild nach ASR A1.3 M004: Augenschutz benutzen (Schutzbrille tragen)

Um einer Gefährdung der Augen von beteiligten Personen in Arbeitsbereichen, die durch das Gebotsschild Augenschutz benutzen gekennzeichnet sind, vorzubeugen, müssen bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Es ist daher ratsam, eine Schutzbrille zu tragen, da die empfindlichen Sinnesorgane ansonsten durch chemische Stoffe oder Partikel, die während des Arbeitsprozesses entstehen, geschädigt werden können.

Anwendungsbereiche

Das Gebotsschild sollte in der Industrie und in Laboratorien überall dort genutzt werden, wo eine Gefährdung der Augen vorliegen könnte.

Dieses international gültige Sicherheitszeichen nach DIN EN ISO 7010 ersetzt das alte nationale Symbol Augenschutz benutzen nach DIN 4844-2 D-M001 bzw. ASR A1.3 M001, ein Austausch wird empfohlen.

Technische Daten

Art der Darstellung:
Symbol
Staffelpreis:
Gebotszeichen
Norm:
DIN EN ISO 7010
Vorschrift:
ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)