Fußschutz benutzen

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Norm: DIN EN ISO 7010 M008
Vorschrift: ASR A1.3 M008

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Gerade an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, sollte immer ein entsprechendes Gebotsschild angebracht sein. So werden Mitarbeiter oder auch Besucher eines Unternehmens darauf hingewiesen, die erforderliche Schutzausrüstung anlegen oder sonstige Schutzmaßnahmen treffen.

Gebotsschild:  Fußschutz benutzen

In Betriebsstätten, in denen mit Flüssigkeiten wie Säure gearbeitet wird, oder wo die Füße vor herabfallenden Gegenständen wie auf Baustellen geschützt werden müssen, sollte das Gebotsschild Fußschutz benutzen zur Kennzeichnung dienen. So kann gewährleistet werden, dass beteiligte Personen vor den eben beschriebenen Gefahren und anderen äußeren, schädigenden Einflüssen geschützt sind, indem sie einen angemessenen Fußschutz tragen.

Technische Daten

Art der Darstellung:
Symbol
Norm:
DIN EN ISO 7010
Vorschrift:
ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)
Sicherheitskennzeichnung ohne Staffelpreis
Gebotszeichen