Gehör- und Augenschutz benutzen

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Gerade an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, sollte immer ein entsprechendes Gebotsschild angebracht sein. So werden Mitarbeiter oder auch Besucher eines Unternehmens darauf hingewiesen, die erforderliche Schutzausrüstung anlegen oder sonstige Schutzmaßnahmen treffen.

Gebotsschild: Gehör- und Augenschutz benutzen

Es ist wichtig, einen Gehör- und Augenschutz in Gefahrsituationen zu tragen, insbesondere bei Tätigkeiten, die mit Lärm oder starker Verschmutzung (insbesondere Staub oder Säuren) einhergehen, da die Ohren und Augen die empfindlichsten Organe sind. Das Tragen eines Gehör- und Augenschutzes beugt Berufskrankheiten vor und mindert das Risiko von Arbeitsunfällen. Deswegen sollte an der Arbeitsstätte das Gebotschild Gehör- und Augenschutz benutzen angebracht werden, gerade weil das Tragen eines Gehörschutzes seit Februar 2006 ab einem Lärmpegel von 85 dB gesetzlich vorgeschrieben ist.

Technische Daten

Art der Darstellung:
Symbol
Norm:
Praxisbewährt
Sicherheitskennzeichnung ohne Staffelpreis
Gebotszeichen