Gehörschutz benutzen

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Norm: DIN EN ISO 7010 M003
Vorschrift: ASR A1.3 M003

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Gerade an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, sollte immer ein entsprechendes Gebotsschild angebracht sein. So werden Mitarbeiter oder auch Besucher eines Unternehmens darauf hingewiesen, die erforderliche Schutzausrüstung anzulegen oder sonstige Schutzmaßnahmen zu treffen.

Gebotsschild: Gehörschutz benutzen

Laute Geräusche können am Arbeitsplatz nicht nur störend sein, sondern in nicht wenigen Fällen sogar ernstzunehmende gesundheitliche Risiken bergen. Denn gerade das Ohr ist ein empfindliches Sinnesorgan, welches durch Lärm geschädigt werden kann. Gut also, wenn der Arbeitgeber seine Beschäftigten auf diese Gefahr hinweist, gerade weil das Tragen eines Gehörschutzes seit Februar 2006 ab einem Lärmpegel von 85 dB gesetzlich vorgeschrieben ist. Und wie sollte man diese Norm besser erfüllen, wenn nicht durch das Anbringen des Gebotsschilds Gehörschutz benutzen?

Technische Daten

Art der Darstellung:
Symbol
Staffelpreis:
Gebotszeichen
Norm:
DIN EN ISO 7010
Vorschrift:
ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)