Gesichtsschutz benutzen
Gebotsschild | Gebotszeichen nach
Norm: DIN EN ISO 7010 M013
Vorschrift: ASR A1.3 M013
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Bitte beachten: alle Größen sind ca.-Maße und aufgrund der Bildschirmdarstellung sind Farbabweichungen möglich.
Gerade an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, sollte immer ein entsprechendes Gebotsschild angebracht sein. So werden Mitarbeiter oder auch Besucher eines Unternehmens darauf hingewiesen, die erforderliche Schutzausrüstung anlegen oder sonstige Schutzmaßnahmen treffen.
Gebotsschild: Gesichtsschutz benutzen
Zur Vorbeugung von Verletzungen im Gesichtsbereich ist es in einer Gefahrenzone wichtig, einen Gesichtsschutz zu tragen. Durch Stichflammen oder chemische Stoffe, die während des Arbeitsprozesses entstehen, kann die empfindliche Gesichtspartie irreparabel verletzt werden. Um dem entgegenzuwirken und die Arbeitnehmer auf die Wichtigkeit eines Gesichtschutzes hinzuweisen, ist das Gebotschild Gesichtschutz tragen zu empfehlen.
Technische Daten
- Art der Darstellung:
- Symbol
- Norm:
- DIN EN ISO 7010
- Vorschrift:
- ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)
- Sicherheitskennzeichnung ohne Staffelpreis
- Gebotszeichen