Schutzbrille tragen (Kombischild)

51.A7030
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Gebotsschild | Gebotszeichen nach

Norm: DIN EN ISO 7010 M004
Vorschrift: ASR A1.3 M004
mit Zusatztext: Schutzbrille tragen

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Kombischilder verbinden Sicherheitszeichen mit einem Zusatztext. Dieser zusätzliche Text vertärkt den Hinweis, der durch das Piktogramm an Mitarbeiter und Betriebsfremde weitergegeben wird. Kombischilder mit Gebotszeichen gewährleisten eine effektive und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist. So werden Mitarbeiter oder auch Besucher eines Unternehmens darauf hingewiesen, die erforderliche Schutzausrüstung anlegen oder sonstige Schutzmaßnahmen treffen.

Kombischild: Schutzbrille tragen

Um den Schutz während der Arbeit zu gewährleisten, ist das Tragen einer Schutzbrille unbedingt von Nöten. Das empfindliche Sinnesorgan kann durch äußere Einflüsse wie starkes Licht, Chemikalien, Staub oder Splitter geschädigt werden, wodurch das Augenlicht irreparabel zerstört werden kann. Um Arbeitsunfälle zu vermeiden, ist es deswegen von enormer Wichtigkeit, die Arbeitnehmer auf das Tragen von Schutzbrillen aufmerksam zu machen. Das Kombischild Schutzbrille tragen verringert die Unfallgefahr, da das Schild sowohl mit einem Piktogramm illustriert und einem Text versehen ist.

Technische Daten

Art der Darstellung:
Symbol + Text
Norm:
DIN EN ISO 7010
Vorschrift:
ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)