Schutzhelm tragen (Kombischild)

51.A7180
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Gebotsschild | Gebotszeichen nach

Norm: DIN EN ISO 7010 M014
Vorschrift: ASR A1.3 M014
mit Zusatztext: Schutzhelm tragen

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Kombischilder verbinden Sicherheitszeichen mit einem Zusatztext. Dieser zusätzliche Text vertärkt den Hinweis, der durch das Piktogramm an Mitarbeiter und Betriebsfremde weitergegeben wird. Kombischilder mit Gebotszeichen gewährleisten eine effektive und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist. So werden Mitarbeiter oder auch Besucher eines Unternehmens darauf hingewiesen, die erforderliche Schutzausrüstung anlegen oder sonstige Schutzmaßnahmen treffen.

Kombischild: Schutzhelm tragen

Wenn Gegenstände unvorhersehbar herunterfallen oder Lasten pendeln, erweist sich ein Schutzhelm als lebensrettendes Arbeitsutensil. Ohne Schutzkleidung besteht das Risiko von Kopfverletzungen oder anderen Arbeitsunfällen. Mit dem Gebotsschild Schutzhelm tragen geht der Arbeitgeber zudem seiner gesetzlichen Pflicht nach, die Mitarbeiter auf das Tragen eines Schutzhelms hinzuweisen. Mit dem Gebots-Kombischild gelingt dies gleich auf zweifache Weise, da das Schild sowohl mit einem Piktogramm illustriert als auch einem Text versehen ist.

Technische Daten

Art der Darstellung:
Symbol + Text
Norm:
DIN EN ISO 7010
Vorschrift:
ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)