Für Flurförderzeuge verboten (Kombischild)

21.A6120
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Verbotsschild | Verbotszeichen nach

Norm: DIN EN ISO 7010 P006
Vorschrift: ASR A1.3 P006
mit Zusatztext: Für Flurförderzeuge verboten

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Kombischilder verbinden Sicherheitszeichen mit einem Zusatztext. Dieser zusätzliche Text vertärkt den Hinweis, der durch das Piktogramm an Mitarbeiter und Betriebsfremde weitergegeben wird. Kombischilder mit Verbotszeichen gewährleisten eine effektive und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen.

Kombischild: Für Flurförderzeuge verboten

Gewisse Bereiche innerhalb des Betriebes oder des dazugehörigen Geländes müssen für Flurfördergeräte unzugänglich gemacht werden. Vereinfachen diese Fahrzeuge häufig mitunter den Alltag des Warentransports im betrieblichen Ablauf, so kann von ihnen in Bereichen, die nur für Fußgänger zu betreten sind, eine Gefahr für eben diese ausgehen. Es droht höchste Unfallgefahr, sollte der Fahrer des Fahrzeuges sich zu Fuß fortbewegende Mitarbeiter oder unbeteiligte Dritte übersehen.

Verwendungsmöglichkeiten

  • Bereiche, die meist oder ausschließlich durch Fußgänger genutzt werden
  • Zu enge Wege, die für den Einsatz eines Gabelstaplers oder anderer Flurförderzeuge nicht geeignet sind

Technische Daten

Norm:
DIN EN ISO 7010
Vorschrift:
ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)