Für Fußgänger verboten

31.A6320
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Verbotsschild | Verbotszeichen nach

Norm: DIN EN ISO 7010 P004
Vorschrift: ASR A1.3 P004

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Verbotsschilder gewährleisten eine sichere und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen. Wählen Sie zwischen verschiedenen Ausführungen in  Aluminium (geprägt) und Folie, selbstklebend.

Verbotsschild: Für Fußgänger verboten

Der Fußgänger als schwächstes Mitglied in der Verkehrsordnung muss angemessen vor Gefahr im Verzug gewarnt werden. Besonders auf Baustellen, im Verkehr oder auch in Betriebsstätten industrieller Natur, kann ohne angemessene Beschilderung eine Gefährdung für unbeteiligte Dritte oder für das Betriebspersonal ausgehen. Daher sollten betroffene Arbeitsbereiche mittels eines entsprechenden Verbotsschildes kenntlich gemacht werden.

Einsatzmöglichkeiten z.B.:

• Kranarbeiten

• Herabfallen von Gegenständen

• Fahrzeugbetrieb

• Stolper- oder Sturzgefahr durch herumliegende Materialien

Technische Daten

Norm:
DIN EN ISO 7010
Vorschrift:
ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)
Sicherheitskennzeichnung ohne Staffelpreis
Verbotszeichen