Hinter den Schwenkarm treten verboten

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Verbotsschild | Verbotszeichen nach

Norm: DIN 4844-2 D-P023

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Verbotsschilder gewährleisten eine sichere und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen.

Verbotsschild: Hinter den Schwenkarm treten verboten

Dieses Verbotsschild warnt Mitarbeiter und beteiligte Personen vor Gefahr im Verzug. Beim Einsatz eines Schwenkarms in einer Betriebsstätte muss drohende Verletzungsgefahr für Mitarbeiter angemessen gekennzeichnet werden. Bringen Sie daher das Verbotsschild Hinter den Schwenkarm treten verboten gut sichtbar am betreffenden Arbeitsbereich an, um das Unfallrisiko so gering wie möglich zu halten und Mitarbeiter und Dritte ausreichend über die Gefahr einer unvorhergesehen Bewegung des Schwenkarms zu unterrichten.

Technische Daten

Norm:
DIN 4844-2
Sicherheitskennzeichnung ohne Staffelpreis
Verbotszeichen