Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren
Verbotsschild | Verbotszeichen nach
Norm: DIN EN ISO 7010 P007
Vorschrift: ASR A1.3 P007
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Bitte beachten: alle Größen sind ca.-Maße und aufgrund der Bildschirmdarstellung sind Farbabweichungen möglich.
Verbotsschilder gewährleisten eine sichere und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen. Wählen Sie zwischen verschiedenen Ausführungen in Aluminium (geprägt) und Folie, selbstklebend.
Verbotsschild: Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren
Im Falle von starken Festmagneten oder elektromagnetischen Feldern, die in einer Betriebsstätte vorherrschen, kann es bei Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren zu einer Einschränkung oder Störung des Gerätes kommen. Davor müssen die betreffenden Personen mit Hilfe des Verbotsschildes Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren ausreichend gewarnt werden.
Mögliche Bereiche, die eine Störquelle darstellen können und einer Kennzeichnung bedürfen, sind u.a.:
- Lichtbogen- & Widerstandsschweißgeräte
- Induktionsöfen
- Bestimmte Heizanlagen
- Stahlerzeugungsöfen
- Generatoren
- Kraftwerke
- Umspannwerke
- Rundfunksender
Technische Daten
- Norm:
- DIN EN ISO 7010
- Vorschrift:
- ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)
- Sicherheitskennzeichnung ohne Staffelpreis
- Verbotszeichen