Mit Wasser löschen verboten
Verbotsschild | Verbotszeichen nach
Norm: DIN EN ISO 7010 P011
Vorschrift: ASR A1.3 P011
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Bitte beachten: alle Größen sind ca.-Maße und aufgrund der Bildschirmdarstellung sind Farbabweichungen möglich.
Verbotsschilder gewährleisten eine sichere und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen. Wählen Sie zwischen verschiedenen Ausführungen in Aluminium (geprägt) und Folie, selbstklebend.
Verbotsschild: Mit Wasser löschen verboten
Im Brandfall kann es zu lebensgefährlichen Verletzungen kommen, sollten bestimmte Stoffe mit Wasser gelöscht werden, bei denen es verboten ist. Bei Zuwiderhandlung kann die Brandsituation noch verschlimmert werden und beteiligte Personen in erhebliche Gefahr gebracht werden. In diesem Fall sollte eine Kennzeichnung mit Hilfe des Verbotsschildes Mit Wasser löschen verboten erfolgen, damit im Brandfall auf alternative Löschmethoden wie Trocken- oder Schaumfeuerlöscher und z.B. Sand zurückgegriffen wird.
Stoffe, die nicht mit Wasser gelöscht werden dürfen:
• Flüssigkeiten wie Benzin, Petroleum oder Dieselöl
• Leichtmetalle, bei denen eine Löschung mi Wasser eine Explosion nach sich ziehen kann; dazu gehören u.a. Magnesium und Aluminium
• Kabelbrände, bei denen vor Einleitung des Löschvorgangs der Stromkreis unterbrochen werden muss
Technische Daten
- Norm:
- DIN EN ISO 7010
- Vorschrift:
- ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)
- Sicherheitskennzeichnung ohne Staffelpreis
- Verbotszeichen