Nicht falten oder zusammenschieben
Verbotsschild | Verbotszeichen nach
Norm: DIN 4844-2 D-P034
Durchmesser: 10,0 cm
Material: Folie selbstklebend
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*Lieferzeit ab Zahlungseingang innerhalb Deutschlands.
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Bitte beachten: alle Größen sind ca.-Maße und aufgrund der Bildschirmdarstellung sind Farbabweichungen möglich.
Verbotsschilder gewährleisten eine sichere und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen.
Verbotsschild: Falten oder Zusammenschieben verboten
Materialschäden verursachen unnötige Kosten innerhalb eines Betriebes und können durch das Untersagen bestimmter Handlungen nicht unerheblich verhindert werden. Kommen beispielsweise empfindliche oder sensible Materialien zum Einsatz, die leicht beschädigt werden können, bietet es sich in einem hohen Maße an, das Falten oder Zusammenschieben dieser zu untersagen. Bei Zuwiderhandlung entstünden sonst nachhaltige Schäden am Material, wodurch unnötige Kosten anfielen.
Verwenden Sie daher zur praxisbewährten Kennzeichnung das Verbotsschild Nicht falten oder zusammenschieben und bringen Sie es gut sichtbar am betreffenden Arbeitsbereich an.
Technische Daten
- Norm:
- DIN 4844-2