Nicht falten oder zusammenschieben

21.A6278
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Verbotsschild | Verbotszeichen nach

Norm: DIN 4844-2 D-P034

Durchmesser: 10,0 cm
Material: Folie selbstklebend

Menge

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Verbotsschilder gewährleisten eine sichere und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen.

Verbotsschild: Falten oder Zusammenschieben verboten

Materialschäden verursachen unnötige Kosten innerhalb eines Betriebes und können durch das Untersagen bestimmter Handlungen nicht unerheblich verhindert werden. Kommen beispielsweise empfindliche oder sensible Materialien zum Einsatz, die leicht beschädigt werden können, bietet es sich in einem hohen Maße an, das Falten oder Zusammenschieben dieser zu untersagen. Bei Zuwiderhandlung entstünden sonst nachhaltige Schäden am Material, wodurch unnötige Kosten anfielen.

Verwenden Sie daher zur praxisbewährten Kennzeichnung das Verbotsschild Nicht falten oder zusammenschieben und bringen Sie es gut sichtbar am betreffenden Arbeitsbereich an.

Technische Daten

Norm:
DIN 4844-2