Warnung vor nicht ionisierender Strahlung

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Warnschild | Warnzeichen nach

Norm: DIN EN ISO 7010 W005
Vorschrift: ASR A1.3 W005

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Warnschilder dienen der Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz sowie in öffentlichen Bereichen. Sie geben explizite Hinweise auf Gefahrenquellen und warnen Mitarbeiter sowie Besucher vor bestehenden Risiken.

Warnschild: Vorsicht! nicht-ionisierende Strahlung

Elektromagnetische Felder können Schäden an elektronischen Geräten oder Datenträgern verursachen. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, müssen Mitarbeiter und beteiligte Personen darüber mit Hilfe dieses Warnschildes angemessen informiert werden.

Vor nicht-ionisierende Strahlung, die in einem Frequenzbereich unter 750 THz liegt oder eine Wellenlänge von mehr als 400 nm innehat, muss seit dem „Gesetz zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSG) ebenfalls gewarnt werden. Darunter fallen nicht nur Minderjährige, denen damit ein Solariums-Verbot erteilt wird, sondern es sind auch folgende Bereiche betroffen:

  • Infrarotgeräte
  • Laser für medizinische oder kosmetische Anwendungen
  • Magnetresonanz- und Kernspintomographen
  • Solarien und andere Emittenten von UV-Strahlung

Wird demnach in einem Betrieb mit nicht-ionisierender Strahlung gearbeitet, bietet sich das praxisbewährte sowie normgerechte Warnschild an, um die Mitarbeiter über potenzielle Gefahren zu unterrichten.

Technische Daten

Art der Darstellung:
Symbol
Norm:
DIN EN ISO 7010
Vorschrift:
ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)
Sicherheitskennzeichnung ohne Staffelpreis
Warnzeichen