Warnung vor optischer Strahlung
Warnschild | Warnzeichen nach
Norm: DIN EN ISO 7010 W027
Vorschrift: ASR A1.3 W027
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Bitte beachten: alle Größen sind ca.-Maße und aufgrund der Bildschirmdarstellung sind Farbabweichungen möglich.
Warnschilder dienen der Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz sowie in öffentlichen Bereichen. Sie geben explizite Hinweise auf Gefahrenquellen und warnen Mitarbeiter sowie Besucher vor bestehenden Risiken.
Warnschild: Vorsicht! Optische Strahlung
Ein Zuviel an optischer Strahlung wie UV- oder Infrarotstrahlung kann für das Auge als empfindliches Sinnesorgan sehr schädlich sein und gar bis zu einer Erblindung führen. Kommen dementsprechend bestimmte optische Strahlungsquellen in einem Unternehmen oder Betrieb zum Einsatz, sollten damit agierende Mitarbeiter und beteiligte Personen vor möglichen Risiken gewarnt werden. Nur so kann die innerbetriebliche Sicherheit aufrechterhalten werden.
Einsatz des Warnschildes
UV-Strahlung geht neben der Sonne auch von künstlichen Strahlenquellen aus, Infrarotstrahlung entsteht hingegen in Feuer oder Heizgeräten. Bei folgenden Tätigkeiten sollte daher vor gefährlicher optischer Strahlung in einem Betrieb gewarnt werden:
- Schweißen
- Schneiden
- jeglicher Einsatz von Lasern
- weitere Verfahren zur Metallbearbeitung
Warnen Sie Ihre Mitarbeiter vor drohenden Gefahren optischer Strahlung und informieren Sie gegebenenfalls über zu treffende Schutzmaßnahmen durch Anbringung von Gebotsschildern.
Technische Daten
- Art der Darstellung:
- Symbol
- Norm:
- DIN EN ISO 7010
- Vorschrift:
- ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)
- Sicherheitskennzeichnung ohne Staffelpreis
- Warnzeichen