

Norm: DIN EN ISO 7010 M017
Vorschrift: ASR A1.3 M017
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Gerade an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, sollte immer ein entsprechendes Gebotsschild angebracht sein. So werden Mitarbeiter oder auch Besucher eines Unternehmens darauf hingewiesen, die erforderliche Schutzausrüstung anlegen oder sonstige Schutzmaßnahmen treffen.
Beim Arbeitsprozess können Stoffe, Partikel oder Organismen freigesetzt werden, die ohne das Tragen einer Atemmaske ungehindert über die Atemwege in den Körper gelangen können. So können in Industrie und Handwerk freigesetzte Staubpartikel die Lunge irreparabel schädigen. Um Arbeitsunfälle zu vermeiden, ist es deswegen bedeutsam, in der Arbeitsstätte das Gebotsschild Atemschutz benutzen anzubringen.
Technische Daten