

Norm: DIN EN ISO 7010 M022
Vorschrift: ASR A1.3 M009
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Gerade an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, sollte immer ein entsprechendes Gebotsschild angebracht sein. So werden Mitarbeiter oder auch Besucher eines Unternehmens darauf hingewiesen, die erforderliche Schutzausrüstung anlegen oder sonstige Schutzmaßnahmen treffen.
Ein Hautschutzmittel pflegt nicht nur sensible Hände, sondern schützt zudem vor Hautverletzungen, die beim Arbeitsprozess entstehen können. Aus diesem Grund ist es gerade vor Arbeitsbeginn oder vor dem Anziehen von Schutzhandschuhen notwendig, ein Hautschutzmittel aufzutragen. Zur Erinnerung an diese Notwendigkeit sollte an der Arbeitsstätte das Gebotsschild Hautschutzmittel benutzen angebracht werden.
Technische Daten