Handlauf benutzen
Gebotsschild | Gebotszeichen nach
Norm: DIN EN ISO 7010 M012
Vorschrift: ASR A1.3 M012
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Bitte beachten: alle Größen sind ca.-Maße und aufgrund der Bildschirmdarstellung sind Farbabweichungen möglich.
Gerade an Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, sollte immer ein entsprechendes Gebotsschild angebracht sein. So werden Mitarbeiter oder auch Besucher eines Unternehmens darauf hingewiesen, die erforderliche Schutzausrüstung anlegen oder sonstige Schutzmaßnahmen treffen.
Gebotsschild: Handlauf benutzen
Sturzunfälle, die durch Ausrutschen, Stolpern oder Fehltreten ausgelöst werden, können ernstzunehmende gesundheitliche Folgen haben. Dabei können diese durch den Gebrauch eines Handlaufs leicht vorgebeugt werden. Um die Sicherheit auf Treppen in einem Unternehmen zu erhöhen, ist es deswegen unverzichtbar, die Arbeitsstätte mit dem Gebotsschild Handlauf benutzen auszustatten.
Technische Daten
- Art der Darstellung:
- Symbol
- Norm:
- DIN EN ISO 7010
- Vorschrift:
- ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)