Beförderung von Personen verboten (Kombischild)

21.A6160
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Verbotsschild | Verbotszeichen nach

Norm: DIN EN ISO 7010 P027 mit Zusatztext
Vorschrift: ASR A1.3 P027
mit Zusatztext: Beförderung von Personen verboten

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Kombischilder verbinden Sicherheitszeichen mit einem Zusatztext. Dieser zusätzliche Text vertärkt den Hinweis, der durch das Piktogramm an Mitarbeiter und Betriebsfremde weitergegeben wird. Kombischilder mit Verbotszeichen gewährleisten eine effektive und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen. Wählen Sie zwischen verschiedenen Ausführungen in Kunststoff und Folie, selbstklebend.

Kombischild: Beförderung von Personen verboten

Kommen in einer Betriebsstätte Aufzüge zum Einsatz, die nicht zur Beförderung von Personen dienen, muss dies gekennzeichnet werden. Lastenaufzügen, die sich durch geringere Erstellungs- und Wartungskosten auszeichnen, fehlen häufig Vorkehrungen und Sicherheitsausstattungen, die für eine Personenbeförderung gesetzliche vorgeschrieben sind. Dies muss ausreichend mit Hilfe des Verbotsschildes Beförderung von Personen verboten gekennzeichnet werden. Zwar darf der Aufzug im Zuge der Be- und Entladung der Waren betreten werden, doch ist eine Nutzung durch Personen untersagt.

Technische Daten

Norm:
DIN EN ISO 7010
Vorschrift:
ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)