Benutzen des unvollständigen Gerüstes verboten
Verbotsschild | Verbotszeichen nach
Norm: DIN EN ISO 7010 P025
Vorschrift: ASR A1.3 P025
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Bitte beachten: alle Größen sind ca.-Maße und aufgrund der Bildschirmdarstellung sind Farbabweichungen möglich.
Verbotsschilder gewährleisten eine sichere und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen. Wählen Sie zwischen verschiedenen Ausführungen in Aluminium (geprägt) und Folie, selbstklebend.
Verbotsschild: Benutzen des unvollständigen Gerüstes verboten
Auf Baustellen oder in anderen betrieblichen Bereichen, in denen Gerüste zum Einsatz kommen, kann enorme Unfallgefahr drohen, wenn ein noch nicht fertiggestelltes Gerüst betreten wird. Mitarbeiter wie auch Dritte können zu erheblichem Schaden kommen, wenn sie vor Zuwiderhandlungen nicht in ausreichendem Umfang gewarnt werden.
Bringen Sie daher das Verbotsschild Benutzen des unvollständigen Gerüsts gut sichtbar am betroffenen Bereich an, um Ihrer Sorgfaltspflicht angemessen nachzukommen. So können drohende Unfälle oder kostspielige Matrialschäden erfolgreich abgewendet werden.
Technische Daten
- Norm:
- DIN EN ISO 7010
- Vorschrift:
- ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)