Für Fußgänger verboten (Kombischild)

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Verbotsschild | Verbotszeichen nach

Norm: DIN EN ISO 7010 P004
Vorschrift: ASR A1.3 P004
mit Zusatztext: Für Fußgänger verboten

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Kombischilder verbinden Sicherheitszeichen mit einem Zusatztext. Dieser zusätzliche Text vertärkt den Hinweis, der durch das Piktogramm an Mitarbeiter und Betriebsfremde weitergegeben wird. Kombischilder mit Verbotszeichen gewährleisten eine effektive und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen.

Kombischild: Für Fußgänger verboten

Um sowohl beteiligte sowie unbeteiligte Personen angemessen vor einem unbefugten Betreten eines bestimmten Arbeitsbereiches zu warnen, sollte das Kombi-Verbotsschild Für Fußgänger verboten benutzt werden. Auf Baustellen oder in anderen Teilen der Betriebsstätte kann es ein erhebliches Risiko bergen, diesen als Fußgänger zu betreten. Einerseits kann Gefahr im Verzug von bestimmten Fahrzeugen ausgehen, die in dem gekennzeichneten Bereich umherfahren, andererseits können auch herabfallende Gegenstände oder Schwenkkräne ein Risiko für den Fußgänger als schwächstes Mitglied im Verkehrsgeschehen darstellen.

Technische Daten

Norm:
DIN EN ISO 7010
Vorschrift:
ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)