Fotografieren verboten
Verbotsschild | Verbotszeichen nach
Norm: DIN EN ISO 7010 P029
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Bitte beachten: alle Größen sind ca.-Maße und aufgrund der Bildschirmdarstellung sind Farbabweichungen möglich.
Verbotsschilder gewährleisten eine sichere und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen. Wählen Sie zwischen verschiedenen Ausführungen in Aluminium (geprägt) und Folie, selbstklebend.
Verbotsschild: Fotografieren verboten
Beim Fotografieren innerhalb von Gebäuden muss der Hausrechtinhaber um Genehmigung gefragt werden. Ist das Fotografieren nicht erlaubt, kann mit Hilfe des Schildes Fotografieren verboten vor einer Zuwiderhandlung gewarnt werden. Teilweise mag das Fotografieren zu privaten Zwecken erlaubt sein, doch gilt es als Rechtsverstoß, sollten Fotos einen gewerblichen Gebrauch haben, aus dem Schadensersatzansprüche und Strafen resultieren können. Kennzeichnen Sie deshalb in angemessener Weise, wenn ein Fotografier-Verbot besteht, um Ihre Mitarbeiter vor möglichen Konsequenzen zu warnen.
Weitere Einsatzmöglichkeiten:
Denkbar ist auch ein Einsatz darüber hinaus, sollte das Blitzlicht eines Fotoapparates z.B. zu Störungen beteiligter Personen führen oder empfindliche Gegenstände über einen langen Zeitraum schädigen können.
Technische Daten
- Norm:
- DIN EN ISO 7010
- Sicherheitskennzeichnung ohne Staffelpreis
- Verbotszeichen