Mobilfunk verboten (Kombischild)
Verbotsschild | Verbotszeichen nach
Norm: DIN EN ISO 7010 P013
Vorschrift: ASR A1.3 P013
mit Zusatztext: Mobilfunk verboten
Format: 13,1 x 18,5 cm
Material: Aufkleber (Folie)
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*Lieferzeit ab Zahlungseingang innerhalb Deutschlands.
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Bitte beachten: alle Größen sind ca.-Maße und aufgrund der Bildschirmdarstellung sind Farbabweichungen möglich.
Kombischilder verbinden Sicherheitszeichen mit einem Zusatztext. Dieser zusätzliche Text vertärkt den Hinweis, der durch das Piktogramm an Mitarbeiter und Betriebsfremde weitergegeben wird. Kombischilder mit Verbotszeichen gewährleisten eine effektive und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen.
Kombischild: Mobilfunk verboten
In gewissen Situationen innerhalb einer Betriebsstätte kann die Nutzung eines Mobiltelefons zu einer enormen Störquelle werden. Nicht nur stellt ein eingeschaltetes Handy eine akustische Störung für die Mitarbeiter dar, auch kann die elektromagnetische Feldenergie Maschinen, die in der Betriebsstätte zum Einsatz kommen, störend beeinflussen. Um einer Beeinträchtigung der Arbeitsprozesse entgegenzuwirken und Mitarbeiter und beteiligte Dritte vor einer akustischen Störung zu bewahren, sollte das Verbots-Kombischild Mobilfunk verboten verwendet werden. Das Kombischild zeichnet sich durch eine hohe Aussagekraft aus, da es neben einem Verbotssymbol auch den dazugehörigen Verbotstext beinhaltet. Sein Hochkantformat ermöglicht zudem einen vielseitigen Einsatz, um auf angemessene Weise auf elektromagnetische Unverträglichkeiten innerhalb der Betriebsstätte bei Mobilfunknutzung hinzuweisen.
Technische Daten
- Norm:
- DIN EN ISO 7010
- Vorschrift:
- ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)