Das Mitführen von Metallteilen oder Uhren verboten
Verbotsschild | Verbotszeichen nach
Norm: DIN EN ISO 7010 P008
Durchmesser: 10,0 cm
Material: Folie selbstklebend
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*Lieferzeit ab Zahlungseingang innerhalb Deutschlands.
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Bitte beachten: alle Größen sind ca.-Maße und aufgrund der Bildschirmdarstellung sind Farbabweichungen möglich.
Verbotsschilder gewährleisten eine sichere und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen.
Verbotsschild: Das Mitführen von Metallteilen oder Uhren verboten
In einer Betriebsstätte, in der in bestimmten Arbeitsbereichen Magnetfelder vorherrschen, müssen die Mitarbeiter und Dritte vor Sicherheitsrisiken gewarnt werden. Durch mitgeführte Metallteile können empfindliche Maschinen, die mit Magnetfeldern arbeiten, gestört werden. Darüber hinaus kann ebenfalls eine physische Gefahr für die beteiligte Person bestehen, die metallische Gegenstände mitführt.
Folgende bewegliche sowie auf der Haut getragene Metallgegenstände können ein Sicherheitsrisiko bergen:
- Brillen
- Schmuck und Piercings
- Schlüssel
- Uhren
- Chip- und Magnetkarte
Gerade im Falle von auf der Haut getragenen metallischen Gegenständen kann es zu einer Erwärmung durch das Magnetfeld kommen, wodurch Verbrennungen der betroffenen Person entstehen können. Aus diesem Grund müssen mit Hilfe des Verbotsschildes Das Mitführen von Metallteilen oder Uhren verboten gefährliche Handlungen wie diese untersagt werden.
Technische Daten
- Norm:
- DIN EN ISO 7010