Fotografieren verboten (Kombischild)

21.A6210
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Verbotsschild | Verbotszeichen nach

Norm: DIN EN ISO 7010 P029 
mit Zusatztext: Fotografieren verboten

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Kombischilder verbinden Sicherheitszeichen mit einem Zusatztext. Dieser zusätzliche Text vertärkt den Hinweis, der durch das Piktogramm an Mitarbeiter und Betriebsfremde weitergegeben wird. Kombischilder mit Verbotszeichen gewährleisten eine effektive und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen. Wählen Sie zwischen verschiedenen Ausführungen in Aluminium bedruckt und Folie, selbstklebend.

Kombischild: Fotografieren verboten

Um die Mitarbeiter und Dritte vor unsachgemäßem Fotografieren zu warnen, dient das Kombi-Verbotsschild Fotografieren verboten. Der die Hausrechte besitzende Inhaber muss vor vorherigem Fotografieren um Erlaubnis gefragt werden, da ansonsten auf eine Zuwiderhandlung rechtliche Konsequenzen folgen können. Zwar können Fotos zu privatem, nicht aber zu kommerziellem Gebrauch genutzt werden, doch kann mit Hilfe dieses Schildes deutlich gemacht werden, dass ein gänzliches Fotografier-Verbot besteht. Die Unterrichtung der Mitarbeiter darüber ist von Nöten, um zu verdeutlichen, dass bei Missachtung Schadensersatzansprüche oder Strafzahlungen folgen können.

Technische Daten

Norm:
DIN EN ISO 7010
Vorschrift:
ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)