Für Flurförderzeuge verboten
Verbotsschild | Verbotszeichen nach
Norm: DIN EN ISO 7010 P006
Vorschrift: ASR A1.3 P006
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Bitte beachten: alle Größen sind ca.-Maße und aufgrund der Bildschirmdarstellung sind Farbabweichungen möglich.
Verbotsschilder gewährleisten eine sichere und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen. Wählen Sie zwischen verschiedenen Ausführungen in Aluminium (geprägt) und Folie, selbstklebend.
Verbotsschild: Für Flurförderzeuge verboten
Die Nutzung von Flurfördermitteln wie Hubwagen oder Gabelstapler muss derweilen in Betriebsstätten beschränkt werden, um schwächere innerbetriebliche Verkehrsteilnehmer zu schützen. Während der Gebrauch eines Flurfördermittels zum Transport von Gütern generell den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften unterliegt, kann der Einsatz zusätzlich auch in speziellen Bereichen des Betriebes eingeschränkt werden. Gerade in engen Teilen der Betriebsstätte oder dort, wo sich schutzbedürftige Personen wie Fußgänger befinden, kann mit Hilfe des Verbotsschildes Für Flurförderzeuge verboten der Einsatz dieser Transportmittel untersagt werden.
Technische Daten
- Norm:
- DIN EN ISO 7010
- Vorschrift:
- ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)
- Sicherheitskennzeichnung ohne Staffelpreis
- Verbotszeichen