Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern (Kombischild)
Verbotsschild | Verbotszeichen nach
Norm: DIN EN ISO 7010 P007
Vorschrift: ASR A1.3 P007
mit Zusatztext: Kein Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren
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Bitte beachten: alle Größen sind ca.-Maße und aufgrund der Bildschirmdarstellung sind Farbabweichungen möglich.
Kombischilder verbinden Sicherheitszeichen mit einem Zusatztext. Dieser zusätzliche Text vertärkt den Hinweis, der durch das Piktogramm an Mitarbeiter und Betriebsfremde weitergegeben wird. Kombischilder mit Verbotszeichen gewährleisten eine effektive und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen. Wählen Sie zwischen verschiedenen Ausführungen in Aluminium bedruckt und Folie, selbstklebend.
Zutritt für Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren verboten
Im Falle von Generatoren, Kraft- oder Umspannwerken, bei bestimmten Schweißgeräten oder beim Einsatz von Induktions- und Stahlerzeugungsöfen müssen Personen mit Herzschrittmachern oder implantierten Defibrillatoren vor möglichen Risiken gewarnt werden. Der Zutritt sollte betreffenden Personen verwehrt werden, da durch Festmagneten und elektromagnetische Felder in den eben beschriebenen Bereichen einer Betriebsstätte Störungen oder gar Einschränkungen der implantierten Geräte ausgelöst werden können.
Technische Daten
- Norm:
- DIN EN ISO 7010
- Vorschrift:
- ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)