Mitführen von Hunden (Tieren) ist verboten
Verbotsschild | Verbotszeichen nach
Norm: DIN EN ISO 7010 P021
Vorschrift: ASR A1.3 P021
-
*Lieferzeit ab Zahlungseingang innerhalb Deutschlands.
-
Bitte beachten: alle Größen sind ca.-Maße und aufgrund der Bildschirmdarstellung sind Farbabweichungen möglich.
Verbotsschilder gewährleisten eine sichere und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen. Wählen Sie zwischen verschiedenen Ausführungen in Aluminium (geprägt) und Folie, selbstklebend.
Verbotsschild: Rauchen verboten
Aus Hygiene- oder Sicherheitsgründen kann es notwendig sein, das Mitführen von Tieren zu untersagen. In für Dritte zugänglichen Betrieben wie Produktionsstätten oder Gastronomiebetrieben, kann das Mitführen von Tieren in hohem Maße gegen die betriebliche Ordnung verstoßen, da Hygienestandards strikt eingehalten werden müssen. Aus diesem Grund bietet sich der Einsatz des Verbotsschildes Mitführen von Hunden (Tieren) verboten an, um Mitarbeiter sowie Unbefugte in ausreichendem Maße über ein Verbot zu unterrichten.
Technische Daten
- Norm:
- DIN EN ISO 7010
- Vorschrift:
- ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)
- Sicherheitskennzeichnung ohne Staffelpreis
- Verbotszeichen