Schuhverbot

Verbotsschild | Verbotszeichen

Praxisbewährt

Durchmesser: 20,0 cm
Material: Aufkleber (Folie)

 

*Lieferzeit ab Zahlungseingang innerhalb Deutschlands.

 

Bitte beachten: alle Größen sind ca.-Maße und aufgrund der Bildschirmdarstellung sind Farbabweichungen möglich.

Verbotsschilder gewährleisten eine sichere und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen.

Verbotsschild: Schuhverbot

Mit Hilfe des Verbotsschildes Schuhverbot können beteiligte Personen darüber unterrichtet werden, dass ein gekennzeichneter Bereich nicht mit Schuhen betreten werden darf.

Vielfältig einsetzbar:

Durch eine Kennzeichnung mit dem Verbotsschild kann so gewährleistet werden, dass neue oder allgemein sensible Böden geschont und nicht beschädigt werden. Zudem können Bereiche gekennzeichnet werden, die aus Hygiene-Gründen nur ohne Schuhe betreten werden dürfen. Diese und zahlreiche weitere Verwendungszwecke sind mit diesem Verbotsschild möglich.

Technische Daten

Norm:
Praxisbewährt