Verbot für Personen mit Implantat aus Metall (Kombischild)
Verbotsschild | Verbotszeichen nach
Norm: DIN EN ISO 7010 P014
Vorschrift: ASR A1.3 P014
mit Zusatztext: Verbot für Personen mit Implantat aus Metall
Format: 13,1 x 18,5 cm
Material: Aufkleber (Folie)
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Bitte beachten: alle Größen sind ca.-Maße und aufgrund der Bildschirmdarstellung sind Farbabweichungen möglich.
Kombischilder verbinden Sicherheitszeichen mit einem Zusatztext. Dieser zusätzliche Text vertärkt den Hinweis, der durch das Piktogramm an Mitarbeiter und Betriebsfremde weitergegeben wird. Kombischilder mit Verbotszeichen gewährleisten eine effektive und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen.
Kombischild: Zutritt für Personen mit Implantaten verboten
Zahlreiche Situationen, die beim Einsatz von bestimmten Arbeitsgeräten entstehen, können Gefahren für Träger metallischer Implantate bergen. Um einer eventuellen Schädigung entgegenzuwirken, sollte dieses Verbots-Kombischild Verwendung finden. Andernfalls kann es zu nicht zu unterschätzenden Gefahren für den Träger kommen. Warnen Sie daher in angemessener Art und Weise vor Gefahren, die von Geräten mit elektromagnetischen Feldern ausgehen.
Verwendungszweck:
Gekennzeichnet werden sollten u.a. Arbeitsbereiche, in denen Magnetresonanztomographen oder anderweitige Geräte, die Magnetfelder aussenden, zum Einsatz kommen. Be einer Nicht-Kennzeichnung kann es zu einer Erhitzung der metallischen Plantate kommen, wodurch der Träger schwere Verletzungen davon tragen kann. Für eine solche Gefahrenkennzeichnung eignet sich idealer Weise das Verbotsschild Verbot für Personen mit Implantat aus Metall.
Technische Daten
- Norm:
- DIN EN ISO 7010
- Vorschrift:
- ASR A 1.3 (ersetzt BGV A8)