Nicht unter angehobene Last treten
Verbotsschild | Verbotszeichen
Praxisbewährt
Durchmesser: 31,5 cm
Material: Aluminium geprägt
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*Lieferzeit ab Zahlungseingang innerhalb Deutschlands.
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Bitte beachten: alle Größen sind ca.-Maße und aufgrund der Bildschirmdarstellung sind Farbabweichungen möglich.
Verbotsschilder gewährleisten eine sichere und dauerhafte Sicherheits-Kennzeichnung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen.
Verbotsschild: Unter angehobene Last treten verboten
Gefahr ist im Verzug, wenn in einer Betriebsstätte mit Hilfe von Flurfahrzeugen o. Ä. Lasten transportiert werden. Werden diese angehoben, um sie auf eine erhöhte Position zu hieven, sollten sich zu Fuß fortbewegende Mitarbeiter und außenstehende Personen nicht unter die angehobene Last treten. Ware könnte sich lösen, plötzlich herabfallen und schlimmste Verletzungen verursachen, denen unter allen Umständen entgegengewirkt werden müssen.
Einsatzmöglichkeiten
Verwendung finden kann das Verbotsschild Nicht unter angehobene Last treten auf Baustellen sowie in Lagerstätten aller Art, doch auch Verwendungszwecke darüber hinaus sind in jedem Fall denkbar. Erfüllen Sie Ihre Sorgfaltspflicht und bringen Sie dieses Verbotsschild gut sichtbar für Mitarbeiter und Dritte an.
Technische Daten
- Norm:
- Praxisbewährt